Auch das Bundesverfassungsgericht scheint bislang keine Grundlage für die Annahme von Beschwerdeverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer gesehen zu haben, so dass am 21.04.2011 erneut der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in einem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Beschwerdeverfahren (Nr. 41599/09) Deutschland wegen eines überlangen Umgangsverfahrens verurteilt hat. Hintergrund war ein Umgangsverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main/Höchst welches insgesamt 4 Jahre und 10 Monate andauerte. Bei Beginn des Verfahrens war das Kind 1 1/2 Jahre alt !
- Eine überlange Verfahrensdauer führt zu einer fortschreitenden Entfremdung des/der Kindes/Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen.
- Sobald sich abzeichnet, dass sich die Parteien nicht einigen können muss ein Gericht alle Möglichkeiten ausschöpfen um das Verfahren zu beschleunigen .
- Um Verzögerungen zu vermeiden muss ein(e) Verfahrenspfleger(in) bereits bei Beginn eines Verfahrens bestellt werden.
- Der EGMR rügt, dass Deutschland Betroffenen keine Rüge- bzw. Beschwerdemöglichkeit wegen überlanger Verfahrensdauer einräumt.
Ein betroffener Bürger habe ein verfassungsrechtlich zu schützendes Interesse auf einen beschleunigten Abschluss eines Verfahrens. Zu diesem Zwecke müsse dem betroffenen Bürger mit Hilfe einer Beschleunigungsbeschwerde die Möglichkeit gewährt werden auf das Verfahren entsprechend Einfluss zu nehmen.
Es verstoße gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht ohnmächtig zusehen zu müssen, wie das Verfahren immer länger dauert und Betroffene immer mehr von ihren Kindern entfremdet werden, wie auch umgekehrt die Kinder von ihren Sorgeberechtigten zunehmend entfremden.
Dabei sei eine außerdem bescheidene Entschädigung nach dem Schluss eines überlangen Verfahrens keine ausreichende Wiedergutmachung.
Interview des Verbandes ISUV e.V. zum Entwurf mit Rechtsanwalt Georg Rixe
die entschädigung muß Deutschland weh tun,damit in zuckunft sowas nicht geben wird,nur mit guten entschädigung wird Deutschland merken,ob ihre Urteile den Stadt etwas sparen oder nicht.
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